Europas Medienprivileg stößt bei großen Plattformen auf Umsetzungshürden
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) sollte Medien vor willkürlichen Löschungen und Shadowbans auf großen Plattformen schützen, zeigt aber nach einem Jahr nur geringe Wirkung. Das Herzstück, das "Medienprivileg" gemäß Artikel 18, sieht eine Stay-Up-Regelung vor, die Medienunternehmen nach einer Registrierung einen besonderen Status einräumt. Trotz der Gesetzeslage beklagen Medienverbände wie die EBU, dass die Praxis der Plattformen bei der Inhaltsmoderation weitgehend unverändert geblieben sei. Herausforderungen bei der Umsetzung Die Registrierung als Medienanbieter gestaltet sich aufgrund uneinheitlicher, schwer auffindbarer und komplexer Verfahren der verschiedenen Plattformen als schwierig. Große Plattformen wie Meta oder TikTok melden nur geringe Fallzahlen, da bisher nur wenige Medien die Hürden der Selbstdeklaration erfolgreich genommen haben. Viele Medienorganisationen, darunter die ARD, berichten von Herausforderungen durch fehlende zentrale, plattformübergreifende Anmeldeverfahren. Mangelnde Konsequenzen Experten wie Thomas Bergmann von der EBU kritisieren, dass das EMFA im Gegensatz zum Digital Services Act keine direkten Sanktionen oder Strafen bei Nichteinhaltung vorsieht. Da es an einem wirksamen Durchsetzungsmechanismus fehlt, bleibt Medienanbietern im Streitfall oft nur der kostspielige und langwierige Weg über nationale Gerichte. Die EU-Kommission plant weitere Dialoge durch das neu geschaffene Media Board, um die Implementierung des Medienprivilegs zu verbessern.
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