Brandenburgs Rückschritt bei der Informationsfreiheit
netzpolitik.org
- Brandenburg plant die Einschränkung des Informationszugangsgesetzes (AIG), indem Polizei-Anfragen künftig pauschal ausgeschlossen werden sollen.
- Diese geplante Maßnahme wird von Kritikern als Abbau demokratischer Kontrolle gewertet.
Hintergrund und Motive
- Brandenburg war 1998 das erste Bundesland mit einem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG).
- Der Innenminister Jan Redmann (CDU) begründet die geplante Neuregelung damit, dass der Großteil der Anfragen zur Polizei ohnehin wegen Sensibilität abgelehnt werde.
- Als offizielles Sicherheitsargument dient der Schutz Kritischer Infrastruktur sowie das Verhindern von Sicherheitsgefährdungen durch Informationsabgleiche.
Konsequenzen der Einschränkungen
- Die Pauschalabwicklung entzieht die Polizei, eine zentrale Säule des staatlichen Gewaltmonopols, der öffentlichen Kontrolle.
- Kritiker bemängeln, dass Behörden damit das Transparenzgebot umgehen und die Beweisführung bei Fehlern oder Missständen erschweren.
- Der Rückzug von Informationen fördert laut Experten den Nährboden für Desinformation, da das Informationsbedürfnis der Bürger bestehen bleibt und mangels Fakten durch unbelegte Narrative ersetzt werden kann.
- Der Artikel wirft den politisch Verantwortlichen Inkonsistenz vor, da sie eigene Transparenz bei Verfehlungen fordern, während sie gleichzeitig staatliche Offenheit einschränken.