Europas Medienprivileg stößt bei großen Plattformen auf Umsetzungshürden
netzpolitik.org
- Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) sollte Medien vor willkürlichen Löschungen und Shadowbans auf großen Plattformen schützen, zeigt aber nach einem Jahr nur geringe Wirkung.
- Das Herzstück, das "Medienprivileg" gemäß Artikel 18, sieht eine Stay-Up-Regelung vor, die Medienunternehmen nach einer Registrierung einen besonderen Status einräumt.
- Trotz der Gesetzeslage beklagen Medienverbände wie die EBU, dass die Praxis der Plattformen bei der Inhaltsmoderation weitgehend unverändert geblieben sei.
Herausforderungen bei der Umsetzung
- Die Registrierung als Medienanbieter gestaltet sich aufgrund uneinheitlicher, schwer auffindbarer und komplexer Verfahren der verschiedenen Plattformen als schwierig.
- Große Plattformen wie Meta oder TikTok melden nur geringe Fallzahlen, da bisher nur wenige Medien die Hürden der Selbstdeklaration erfolgreich genommen haben.
- Viele Medienorganisationen, darunter die ARD, berichten von Herausforderungen durch fehlende zentrale, plattformübergreifende Anmeldeverfahren.
Mangelnde Konsequenzen
- Experten wie Thomas Bergmann von der EBU kritisieren, dass das EMFA im Gegensatz zum Digital Services Act keine direkten Sanktionen oder Strafen bei Nichteinhaltung vorsieht.
- Da es an einem wirksamen Durchsetzungsmechanismus fehlt, bleibt Medienanbietern im Streitfall oft nur der kostspielige und langwierige Weg über nationale Gerichte.
- Die EU-Kommission plant weitere Dialoge durch das neu geschaffene Media Board, um die Implementierung des Medienprivilegs zu verbessern.