Gericht stärkt Pressefreiheit gegenüber maltesischer Glücksspielbehörde
netzpolitik.org
- Das Landgericht Berlin II hat die Klage der Malta Gaming Authority (MGA) gegen die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann in zentralen Punkten abgewiesen.
- Wittmann darf weiterhin ihre Recherchen zu illegalen Glücksspielstrukturen veröffentlichen und die Dokumente an Presse sowie Ermittlungsbehörden weitergeben.
- Das Gericht stufte Wittmanns öffentliche Kritik an der MGA als zulässige Meinungsäußerung ein.
Hintergrund des Rechtsstreits
- Die MGA versuchte gerichtlich zu untersagen, dass Wittmann weitere Dokumente aus ihrem Webportal extrahiert oder diese an Dritte weitergibt.
- Zudem sollte Wittmann untersagt werden, die Behörde öffentlich mit organisierter Kriminalität in Verbindung zu bringen.
- Wittmann hatte Sicherheitslücken im MGA-Portal genutzt, um Dokumente zu beschaffen, die Hinweise auf Steuerverluste in Millionenhöhe durch die Lottoland-Gruppe liefern.
Rechtliche Einordnung
- Das Gericht wertete die Datenbeschaffung zwar als Verstoß gegen den § 202a StGB (Ausspähen von Daten), betonte jedoch die Bedeutung der Pressefreiheit bei der Aufdeckung von Missständen.
- Die MGA beauftragte eine Detektei zur Überwachung von Wittmann, was die IT-Sicherheitsexpertin als Einschüchterungsversuch („SLAPP“) wertet.
- Da die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Deutschland noch nicht umgesetzt ist, konnten sich Wittmanns Anwälte nicht direkt darauf stützen.
Folgen und Kosten
- Trotz des Teilerfolgs muss Wittmann einen Großteil der Prozesskosten in Höhe von 15.000 bis 20.000 Euro selbst tragen.
- Die MGA hat die Sicherheitslücke in ihrem Webportal mittlerweile geschlossen, bestreitet jedoch die Vorwürfe einer strategischen Klage zur Einschüchterung.