Bundestag verabschiedet Gesetz für digitale Identitäts-Brieftasche
netzpolitik.org
- Der Bundestag hat das Digitale Identitätengesetz verabschiedet, welches den Start der „d-you“-Wallet für den 2. Januar 2027 rechtlich ermöglicht.
- Die Wallet startet zunächst mit einer Ausweisfunktion; biometrische Daten und weitere Funktionen sollen erst später folgen.
- Nutzer erhalten eine Opt-out-Möglichkeit für ihr biometrisches Passbild, jedoch fehlt weiterhin ein umfassender Schutz vor Diskriminierung.
Kritik an Datenschutz und Funktionalität
- Experten bemängeln das Fehlen von Pseudonymisierungsfunktionen zum Start, die laut eIDAS-Verordnung vorgesehen sind.
- Die Implementierung von Pseudonymen ist bisher nur als unverbindlicher Entschließungsantrag ohne festes Zeitdatum enthalten.
- Kritiker warnen vor einem „Cookie-Banner-Effekt“, da Nutzer bei Datenabfragen durch Unternehmen zu leichtfertig sensible Daten preisgeben könnten.
Aufsicht und Experimentierklausel
- Das Gesetz enthält keine verbindliche Vorabprüfung für Diensteanbieter, sondern setzt auf die Eigenverantwortung der Unternehmen zur Datenminimierung.
- Eine „Experimentierklausel“ gibt dem Bundesdigitalministerium weitreichende Befugnisse, neue Verfahren eigenständig zu testen, ohne dass das Parlament das letzte Wort behält.
- Die praktische Bewährungsprobe für die Infrastruktur beginnt mit dem Startschuss Anfang 2027, wobei die Vorbereitung von Ländern und Kommunen weiterhin als unzureichend gilt.