Die ungehinderte Nutzung der Gesichtssuchmaschine PimEyes
netzpolitik.org
- PimEyes ermöglicht die gezielte Personensuche durch das automatisierte Auslesen und Vermessen von Gesichtsbildern aus dem Internet.
- Trotz Verbotsklauseln in der neuen EU-KI-Verordnung bleibt der Dienst für Nutzer in Deutschland aktiv.
- Bisher fehlt es an einer aktiven Durchsetzung der Verbote durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Rechtliche Situation und Durchsetzung
- Die KI-Verordnung untersagt KI-Systeme, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch ungezieltes Auslesen aus dem Internet erstellen.
- Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist ab Sommer 2026 als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung dieser Verbote zuständig.
- Bislang hält sich die BNetzA zu potenziellen Verfahren gegen PimEyes bedeckt, obwohl sie über weitreichende Befugnisse zur Untersuchung und Sanktionierung verfügt.
- Das Unternehmen hinter PimEyes operiert von Dubai aus, was die behördliche Durchsetzung erschwert, aber laut Experten durch Maßnahmen wie das Einfrieren von Zahlungsströmen nicht unmöglich macht.
Politische Ambivalenz
- Während Kritiker vor Risiken wie Stalking und dem Verlust der Anonymität warnen, plant die Bundesregierung eigene Gesetzesentwürfe, die der Polizei den Einsatz biometrischer Suchdienste erlauben sollen.
- Ministerien versuchen die KI-Verordnung durch eine engere Auslegung zu umgehen, indem sie behaupten, das Verbot gelte nur bei explizitem KI-Einsatz.
- EU-Abgeordnete und digitalpolitische Sprecher widersprechen dieser Auslegung und fordern ein konsequentes Vorgehen der BNetzA gegen PimEyes als klaren Verstoß gegen den Willen des Gesetzgebers.