EU-Kommission kritisiert deutschen Gesetzentwurf zur Investitionspflicht für Streaming-Dienste
netzpolitik.org
- Die EU-Kommission stuft den deutschen Entwurf für eine Investitionspflicht bei Streaming-Diensten als problematisch ein.
- Kritikpunkte umfassen eine mangelnde Rechtfertigung im Sinne kultureller Vielfalt sowie potenzielle Verstöße gegen die unternehmerische Freiheit.
- Die Kommission fordert eine Nachbesserung der Subquoten und der Datengrundlage für die Finanzierungsvorgaben.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs
- Kulturstaatsminister Wolfram Weimer schlägt vor, dass Streaming-Anbieter 8 Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren sollen.
- Das Vorhaben zielt auf die Förderung unabhängiger Produktionen und die Stärkung des Medienstandorts ab.
- Betroffen wären voraussichtlich elf große Streaming-Anbieter, während lineare Fernsehsender ausgenommen sind, was die Kommission als diskriminierend betrachtet.
Kritik der EU-Kommission
- Das Schreiben moniert, dass der Fokus primär auf der Stärkung der deutschen Wirtschaft statt auf der Förderung kultureller Vielfalt liege.
- Die geplanten Subquoten – insbesondere die Anforderung, dass mindestens 80 Prozent der Mittel in deutschsprachige Werke und 70 Prozent in unabhängige Produktionen fließen müssen – werden als unverhältnismäßiger Eingriff in wirtschaftliche Entscheidungen kritisiert.
- Deutschland müsse nachweisen, dass die Festlegung der 8-Prozent-Quote auf fundierten Marktdaten beruht und keine übermäßige Belastung für die Anbieter darstellt.
Status des Gesetzgebungsverfahrens
- Der Bundestag muss den Entwurf nun in Anbetracht der Stellungnahme aus Brüssel überarbeiten.
- Der Bundesrat hat bereits Detailkritik geübt und fordert unter anderem, staatliche Fördermittel als Eigenanteil anzuerkennen.
- Weitere Vorhaben, wie die bereits länger angekündigte „Digitalabgabe“ für große Tech-Konzerne, lassen weiterhin auf sich warten.